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CRC Industries Europe bvba Touwslagerstraat 1 9240 Zele - Belgium Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 - Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 |
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EG-Sicherheitsdatenblatt | Regulation EC No 1907/2006 Art.31 |
Produktname : | BURNER CLEANER PLUS | Erstellt/Überarbeitet am: | 23.11.10 |
Ref.Nr.: | AB10241-4-231110 | Ersetzt Fassung vom: | 14.01.10 |
Produktname : |
BURNER CLEANER PLUS Spraydose |
Anwendungen : |
Starkes Reinigungsmittel |
Hersteller/Lieferant : |
CRC Industries Europe
bvba Touwslagerstraat 1 9240 ZELE Belgium Tel.: (+32)(0)52/456011 Fax: (+32)(0)52/450034 E-mail : hse@crcind.com |
Notfallauskunft : |
(+32) (0)52/45 60 11 Belgien : Antigifcentrum/Centre Antipoisons: 070 - 245 245 |
Tochtergesellschaften |
|
Tel |
Fax |
CRC
Industries Finland |
Asemanrinne
13, 08500 Lohja AS |
(+358)(0)19/32921 |
(+358)(0)19/383676 |
CRC
Industries France |
12,
Bld des Martyrs de Chateaubriant F-95102
Argenteuil Cédex |
(+33)(0)1/34112000 |
(+33)(0)1/34110996 |
CRC
Industries Deutschland |
Südring
9, 76473 Iffezheim |
(+49)(0)7229/3030 |
(+49)(0)7229/303266 |
CRC
Industries Iberia |
Gremio
del cuero S/N, 40195
Segovia |
(+34)921/427546 |
(+34)921/436270 |
CRC
Industries Sweden |
Kryptongatan
14, 43153 Mölndal |
(+46)(0)31/7068480 |
(+46)(0)31/273991 |
Gesundheit und Sicherheit : |
Hochentzündlich Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200) |
Umwelt : |
Nicht klassifiziert nach den Richtlinien 99/45/EU |
Weitere Gefahren : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. |
Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | EINECS | w/w % | Symbol | R-Sätze* | Notes |
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | 203-539-1 | 5-10 | R10,R67 | A | |
Kohlendioxid | 124-38-9 | 204-696-9 | 5-10 | - | - | A,G |
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere (Benzol<0.1%) | 64742-48-9 | 265-150-3 | 60-100 | Xn | 10-65-66-67 | B,P |
Explanation notes | ||||||
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten | ||||||
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten | ||||||
G : exempted from the obligation to register in accordance with art.2(7)(a)of REACH Regulation No 1907/2006 | ||||||
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7) |
Für das Produkt oder für einzelne Inhaltsstoffe ist Anmerkung H und P der Richtlinie 67/548/EWG Anhang I zu berücksichtigen. (* Erläuterung der R-Sätze: siehe Kapitel 16) |
Allgemeine Hinweise : |
Bei ungewöhnlichen Symptomen ärztlichen Rat einholen. |
Augenkontakt : |
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen |
Hautkontakt : |
Mit Wasser und Seife abwaschen. |
Einatmen : |
Den Patienten an die frische Luft bringen Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen |
Verschlucken : |
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich |
Flammpunkt (ohne Treibmittel): |
29 °C (geschlossener Tiegel) |
Explosionsgrenze : Obere Grenze : |
Nicht verfügbar. |
Untere Grenze : |
0.6 % |
Löschmittel : |
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver |
Besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung : |
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten |
Besondere Gefahren und Verbrennungsprodukte : |
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren |
Persönliche Schutzmaßnahmen: |
Für gute Belüftung sorgen Alle Zündquellen ausschalten Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen. |
Umweltschutzmaßnahmen : |
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern. |
Reinigungsmethoden : |
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen |
Handhabung : |
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden Von Hitze und Zündquellen fernhalten Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Dampf oder Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
Lagerung : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
Technische Schutzmaßnahmen : |
Für gute Belüftung sorgen Von Hitze und Zündquellen fernhalten Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen |
Persönliche Schutzmaßnahmen : |
Beim Gebrauch des Produktes Haut- und Augenkontakt vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden |
Atmung : |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. (Filtertyp AX) |
Haut und Hände : |
Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen. (Nitril) |
Augen : |
Eine Schutzbrille tragen. |
Arbeitsplatz Grenzwerte : |
Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | Methode | |
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU: | |||
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | TWA | 100 ppm |
STEL | 150 ppm | ||
Kohlendioxid | 124-38-9 | TWA | 5000 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Oesterreich | |||
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | MAK | 50 ppm |
Kohlendioxid | 124-38-9 | MAK | 5000 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Belgien | |||
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | GW/VL | 100 ppm |
KTW/VCD | 150 ppm | ||
Kohlendioxid | 124-38-9 | GW/VL | 5000 ppm |
KTW/VCD | 30000 ppm | ||
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Schweiz | |||
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | MAK | 100 ppm |
Kohlendioxid | 124-38-9 | MAK | 5000 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Deutschland | |||
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether | 107-98-2 | AGW | 100 ppm |
Kohlendioxid | 124-38-9 | AGW | 5000 ppm |
Form : Aggregatzustand : |
Flüssigkeit in Spraydose mit CO2 als Treibmittel. |
Farbe : |
Farblos. |
Geruch : |
Charakteristischer Geruch. |
Schmelzpunkt/-bereich : |
<-20 °C |
Siedepunkt/-bereich : |
Nicht verfügbar. |
Relative Dichte : |
0.770 g/cm3 (@ 20°C). |
pH : |
Nicht anwendbar. |
Dampfdruck : |
Nicht verfügbar. |
Relative Dampfdichte : |
Nicht verfügbar. |
Löslichkeit in Wasser : |
Nicht löslich in Wasser |
Flammpunkt : |
29 °C (geschlossener Tiegel) |
Selbstentzündungstemperatur: |
Nicht verfügbar. |
Viskosität : |
Nicht verfügbar. |
Verdunstungszahl : |
Nicht verfügbar. |
Zu vermeidende Bedingungen : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Von Hitze und Zündquellen fernhalten |
Zu vermeidende Stoffe : |
Stark oxydierendes Mittel |
Gefährliche Zersetzungsprodukte : |
CO,CO2 |
Einatmen : |
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Verschlucken : |
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich |
Hautkontakt : |
Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
Augenkontakt : |
Kan Reizungen verursachen. |
|
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern. |
Produkt : |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
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Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen |
UN-Nummer : |
1950 |
GGVE/GGVS Eisenbahn-/Straßentransport : |
UN1950 Druckgaspackungen Klasse : 2, VG : entfällt, Klas.code : 5F, Etik : 2.1, Tunnel : (D) |
IMDG-Code Seetransport : |
UN1950 Aerosols Klasse : 2, VG : entfällt, Etik : 2.1 |
EmS |
F-D, S-U |
IATA-DGR Lufttransport : |
UN1950 Aerosols, flammable Klasse : 2, VG : entfällt, Etik : 2.1 |
Warnsymbole : |
F+ : HOCHENTZÜNDLICH |
R-Sätze (Gefahren) : |
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
S-Sätze (Sicherheit) : |
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen. S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. |
Klassifiziert nach Richtlinie 2008/47/EC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie 75/324/EEC.
Klassifizierung nach den Richtlinien 99/45/EU Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200) |
Nationale Vorschriften : |
Deutschland Wassergefährdungsklasse 1 (Schwach wassergefährdend) |
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden. |
ÜBERARBEITUNGEN IN KAPITEL : |
2,15 |
*Erläuterung der R-Sätze: |
R10: Entzündlich. R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Dieses Sicherheitsdatenblatt muss stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und der Technik gehalten werden und wird deshalb ständig aktualisiert. Die neueste und einzig gültige Version dieses Sicherheitsdatenblattes kann bei CRC angefordert werden oder ist auf unserer Internetseite zu finden: www.crcind.com. Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Internetseite zu registrieren, so dass Sie bei den von Ihnen ausgewählten Datenblättern automatisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. |